Das »Recht auf Vergessenwerden«

Zwei Hände halten ein Fragezeichen.
Wenn ein Kind Krebs hat, steht irgendwann nur noch ein Satz im Raum: »Bitte werde gesund.« Doch selbst nach überstandener Krankheit endet die Belastung für viele nicht. Sie beginnt oft Jahre später erneut. Denn wer als Kind oder junger Mensch an Krebs erkrankt war, gilt bei Versicherungen, Banken oder Behörden häufig ein Leben lang als »Risiko« – selbst dann, wenn medizinisch längst keine erhöhte Gefahr mehr besteht.

Was das konkret bedeutet ...

Ein paar Beispiele aus der Realität vieler Betroffener:

  • Eine junge Erwachsene möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – und wird abgelehnt oder muss extrem hohe Beiträge zahlen.
  • Ein Paar möchte ein Eigenheim finanzieren – der Kredit scheitert an der Krankenakte von vor 15 Jahren.
  • Eine Bewerbung für eine Verbeamtung oder eine Adoption endet nicht wegen der Gegenwart, sondern wegen einer längst überwundenen Erkrankung.
❗️All das passiert Menschen, die offiziell als geheilt gelten.

Es braucht Veränderung ...

Eine überstandene Krebserkrankung darf nach einer bestimmten Zeit ohne Rückfall nicht mehr gegen Betroffene verwendet werden – etwa bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtung oder Adoption.

In vielen europäischen Ländern ist das längst Realität. In Deutschland jedoch bislang nicht ausreichend geregelt. Dabei zeigt die Medizin ganz klar: Nach einigen Jahren gleicht das Rückfallrisiko dem der Allgemeinbevölkerung.

Was wir fordern ...

Krebserkrankungen dürfen nach fünf Jahren ohne Rückfall nicht mehr abgefragt oder gegen Betroffene verwendet werden.
Gleichberechtigung bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtung und Adoption – keine Nachteile bei Genesung.
Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225: Deutschland muss den europäischen Standard ambitioniert umsetzen und erweitern.

Warum es so wichtig ist ...

  • 77 % der ehemals krebskranken Kinder und Jugendlichen in Deutschland erleben Benachteiligung bei Versicherungen, Kredite, Verbeamtung, Adoption – teils Jahrzehnte später.
  • Medizinisch unbegründet: Nach 5 Jahren ähnelt das Rückfallrisiko dem der Allgemeinbevölkerung.
  • In 15 EU-Staaten gibt es bereits Gesetze und Kodizes zum »Recht auf Vergessenwerden«.

Stimmen aus der Petition ...

»Mein Enkelkind ist selbst betroffen. Diese Kinder verlieren in dieser sehr schweren Zeit ein Teil ihrer unbeschwerten Kindheit und werden später im Alter immer wieder daran erinnert und auch noch dafür bestraft
»Wir erleben oft, dass Patient:innen wegen überstandener oder auch angeborener Erkrankung benachteiligt sind im Versicherungssystem. Sie tragen keine Schuld daran und sollten gleichberechtigt sein mit Menschen, die es nicht so hart getroffen hat.«
»Ich selbst war mit 20 Jahren an Lymphdrüsenkrebs / Non-Hodgkin Lymphom erkrankt. Selbst 25 Jahre später und genesen werden mir Steine für meine Zukunft gelegt. Keine Versicherung nimmt mich, somit kann ich mich nicht für das Alter absichern – ich muss auf die Unterstützung meines Mannes hoffen. […]«

💛 Warum wir uns engagieren ...

Wir sind Rebecca und Tobias, Eltern einer Tochter, die als Kleinkind an Krebs erkrankte und Initiatoren der Petition »Recht auf Vergessenwerden«.

Unsere Motivation ist einfach: Nach einer Heilung sollte das Leben neu beginnen und nicht die nächste Hürde. Wir möchten unserer Tochter eines Tages sagen können, dass ihre Geschichte dazu beigetragen hat, etwas zu verändern: Für sie und für viele andere. Mit unserer Petition setzen wir uns dafür ein, dass Heilung nicht nur medizinisch zählt, sondern auch gesellschaftlich.

Mach mit!


Wer den Krebs besiegt hat, verdient eine Zukunft ohne Benachteiligung! Unterzeichne jetzt die Petition und gib deine Stimme für Gleichberechtigung.

Jetzt unterzeichnen
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Marie trägt einen Zopf und eine weiße Bluse.Platzhalter Bild
Autor:in
Recht auf Vergessen
Designer:in
Marie Warskulat
Datum
24.2.2026

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Schau dir hier unsere Quellen an.

Illustration eines rosa Sparschweinchens

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