Schwerbehinderung & Nachteilsausgleich

Zwei junge Frauen, eine sitzt im Rollstuhl und wird von der anderen Frau geschoben.
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Dokumente & Soziales
In der Regel hat jede an Krebs erkrankte Person das Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis. Die Bewilligung erfolgt, wenn festgestellt werden kann, dass die betroffene Person eine Einschränkung in ihrem Alltag erlebt, die länger als sechs Monate anhält. Den meisten Personen mit einer Krebserkrankung wird ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt – allerdings auf fünf Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Zeit werden nur noch die Einschränkungen durch dann verbleibende Schäden anerkannt.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

  • Erkrankungsverlauf dokumentieren: Sammle Informationen zu deiner Diagnose, Behandlungen (beispielsweise Operation oder Chemotherapie) und den Auswirkungen der Krankheit auf deinen Alltag.
  • Ärztliche Berichte anfordern: Bitte deine behandelnden Ärzt:innen um ein detailliertes Gutachten, das die Schwere deiner Erkrankung und ihre Folgen belegt.
  • Antrag stellen: Reiche einen Antrag auf Feststellung des GdB bei deinem zuständigen Versorgungsamt, wie zum Beispiel dem Rathaus – Amt für soziale Leistungen – Sozialamt – Abteilung Schwerbehindertenausweis ein. Füge alle relevanten Unterlagen und Berichte bei.
☝️ Unterstützung bei der Beantragung bekommst du zum Beispiel bei der Pflegeberatung deiner Klinik.
  • Bescheid prüfen: Überprüfe den Bescheid, um sicherzustellen, dass der GdB deiner Situation gerecht wird. Wenn nicht, lege innerhalb der Widerspruchsfrist Einspruch ein.

Wie kann man das Leben mit Schwerbehinderung erleichtern?

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Diese sind abhängig von der Art der Behinderung, aber auch vom Grad der Behinderung. Hier sind einige Beispiele für Nachteilsausgleiche ab einem GdB von 50:

  • Parkerleichterung (zum Beispiel für Halteverbote)
  • Behinderten-Parkausweis (nur mit Merkzeichen G, H, B)
  • Nachteilsausgleich beim Studium
  • Vergünstigungen für Kultur, Events und Veranstaltungen (nur mit Merkzeichen)
  • Taxi-Schein für vergünstigtes Taxifahren
  • vorzeitige Altersrente (mindestens 35 Jahre)
  • Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse von 1 % des Bruttoeinkommens
  • Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall
  • Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden
  • vorzeitige Verfügung über Bausparkassen bzw. Sparbeträge mit GdB 100
  • ermäßigte BahnCard ab GdB 70
  • Teilhabe am Arbeitsleben – Technische Hilfen und Hilfsmittel am Arbeitsplatz (GdB 100)
  • zusätzliche Urlaubstage (GdB 50)

Was bedeuten die Merkzeichen?

Der GdB kann im Schwerbehindertenausweis für sich alleine stehen oder – je nach körperlicher Beeinträchtigung – folgende zusätzliche Merkzeichen enthalten.

Wir geben dir einen kurzen Überblick über die Merkzeichen und ihre Bedeutung:

Merkzeichen G - kann beantragt werden, wenn die Bewegungsfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass man nicht mehr in der Lage ist, eine Wegstrecke von 2 km innerhalb einer halben Stunde zurückzulegen.

Merkzeichen aG - erhalten Menschen mit einer ›außergewöhnlichen Gehbehinderung‹. Das bedeutet, die Person kann sich nur mit großer Anstrengung oder fremder Hilfe bewegen oder legt sehr kurze Entfernungen mit einem Rollstuhl zurück.

Merkzeichen H - signalisiert ›hilflos‹. Die Person benötigt in Folge ihrer Behinderung ständig und in erheblichem Maße fremde Hilfe. Wie zum Beispiel beim An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege oder Toilettengang.

Merkzeichen RF - Menschen mit diesem Merkzeichen haben Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßigung. Voraussetzung ist eine Behinderung mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von wenigstens 80.

Merkzeichen B - wird erteilt, wenn bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist.

Merkzeichen BL - erhalten blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen.

Merkzeichen GL - erhalten gehörlose Menschen.

Merkzeichen TBI - wird erteilt, wenn bereits wegen der Störung des Hörens ein GdB von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehens ein GdB von 100 vorliegt.

Schwerbehinderung, aber man sieht es mir nicht an?

Vor allem nach einer Krebserkrankung, wenn der Körper wieder so aussieht wie vor der Erkrankung, wird einem nicht angesehen, dass man eine Schwerbehinderung hat. Daher ist es wichtig, dies offen mit deinen Mitmenschen zu kommunizieren, denn nur so kann dein Gegenüber, ohne deine Vorgeschichte zu kennen, mehr Verständnis zeigen.

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Marie trägt einen Zopf und eine weiße Bluse.Platzhalter Bild
Autor:in
Eva Geib
Designer:in
Marie Warskulat
Datum
12.5.2026

Du hast Lust auf noch mehr Infos?
Schau dir hier unsere Quellen an.

Merkzeichen und Nachteilsausgleiche als Tabelle. Unter: schwerbehinderung-vorteile.de (04.05.2025)

Übersicht: Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis. Unter: junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/uebersicht-schwerbehinderung (04.05.2025)

Schwerbehindertenausweis beantragen. Unter: junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/beantragung-eines-schwerbehindertenausweises (04.05.2025)

Illustration eines rosa Sparschweinchens

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