
Nach einer Krankschreibung zahlt dein Arbeitgeber weiterhin dein Gehalt – allerdings nur für die ersten sechs Wochen, sprich 42 Kalendertage. Diese sogenannte Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Arbeitnehmer:innen, die länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sind. Nach Ablauf der sechs Wochen greift das Krankengeld.
Dauer: Maximal 6 Wochen
Höhe: Volles Gehalt
Das Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, sobald die Lohnfortzahlung endet. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit verursacht wird. Läuft das Krankengeld aus, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I beantragen.
Dauer: Maximal 78 Wochen (ca. 1,5 Jahre)
Höhe: 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettogehalts)
Falls nach Ende des Krankengeldes noch unklar ist ob du bald wieder arbeiten kannst oder nicht, kannst du Arbeitslosengeld I beantragen. Hier greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, welche die Zeit zwischen Krankengeld und Wiedereingliederung oder Erwerbsminderung überbrücken soll.
Voraussetzungen:
Höhe: 60 % des letzten Nettogehalts (67 % bei Personen mit Kind)
Dauer: Bis zu ein Jahr
Übergangsgeld kann während einer medizinischen Rehabilitation, einer beruflichen Reha-Maßnahme und während der stufenweisen Wiedereingliederung gezahlt werden. Ziel ist es, deinen Lebensunterhalt während dieser Zeit zu sichern.
Höhe: 68 % des letzten Nettogehalts (75 % bei Personen mit Kind)
Dauer: Je nach Dauer der Maßnahme
Wenn du aufgrund deiner Erkrankung dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst, hast du möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Um diese in Anspruch nehmen zu können, musst du mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein, die sogenannte allgemeine Wartezeit. In den letzten fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet worden sein. Übrigens: Auch wenn du die volle Erwebsminderungsrente beziehst, darfst du dir etwas dazuverdienen, z.B. in Form eines Minijobs. Lass dir deine Hinzuverdienstgrenze am besten von deiner zuständigen Rentenversicherung berechnen.
Wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt?
💡 Ob Erwerbsminderungsrente gewährt wird, kommt darauf an wie viele Stunden pro Tag du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
💡 Mehr als 6 Stunden pro Tag -> Kein Anspruch
💡 3 bis 6 Stunden pro Tag -> Anspruch auf teilweise Erwerbsminderung (ca. 17% des letzten Bruttoeinkommen)
💡 Weniger als 3 Stunden pro Tag -> Volle Erwerbsminderung (ca. 34 % deines letzten Bruttoeinkommens)Tipp: Wenn du teilweise erwerbsfähig bist, aber keinen passenden Job findest, kannst du trotzdem die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Falls dein Einkommen nicht ausreichend ist, kannst du Bürgergeld beantragen. Es dient der Grundsicherung und deckt deinen Lebensunterhalt sowie angemessene Wohnkosten ab. Bürgergeld kann auch ergänzend zu anderen Leistungen wie der Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Wichtig zu wissen: Für die Beantragung von Bürgergeld musst du mindestens drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sein.
Höhe: 563 € sowie Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten
Dauer: Zeitlich unbefristet
Wenn dein Einkommen knapp ist, besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen – unabhängig davon, ob du Krankengeld beziehst oder nicht. Wohngeld unterstützt dich bei Mietzahlungen oder den Kosten von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Höhe hängt von deinem Einkommen, der Haushaltsgröße und den Mietkosten ab. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet einen Wohngeld-Rechner an, wo du checken kannst ob du eventuell Anspruch auf Wohngeld hast.
Höhe: Für jeden Haushalt individuell
Dauer: 12 Monate (kann gegebenenfalls verlängert werden)
Zuzahlungsbefreiung: Gesetzlich Versicherte müssen sich an den Kosten für Medikamente und Therapien beteiligen, bis sie ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht haben.
Bei Menschen mit einer chronischen Erkrankung kann diese individuelle Belastungsgrenze von 2 auf 1 Prozent gesenkt werden. Voraussetzung ist, ein Pflegegrad ab Stufe 3, eine Grad der Behinderung von mindesten 60 %, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60% oder die Erforderlichkeit einer ständigen medizinischen Versorgung.Info: Viele Krebspatient:innen gelten bereits nach dem Gesetz als chronisch krank.
Wenn du Bürgergeld beziehst, zahlst du zu Jahresanfang einmal einen Betrag von maximal 60 € und bis dann von der Zuzahlung befreit.
Transportkosten: Für Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie kann ein Taxischein bei der Krankenkasse beantragt werden.
Zuzahlungen zu Medikamenten oder Therapien, unvorhersehbare Ausgaben und ein verringertes Einkommen können über kurz oder lang eine finanzielle Belastung bedeuten. Umso wichtiger ist es, frühzeitig aktiv zu werden.



