Wer zahlt jetzt meine Rechnungen? Deine Checkliste für alles rund ums Geld

Eine Person sitzt zermürbt am Schreibtisch vor einem Haufen Rechnungen.
Info
Dokumente & Soziales
Die Diagnose Krebs stellt nicht nur eine emotionale und gesundheitliche Belastung dar, sondern bringt auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Viele Betroffene fragen sich: Wer finanziert mein Leben nach der Diagnose? Damit du weißt, welche Unterstützungsmöglichkeiten dir zustehen und wie du finanziell stabil bleiben kannst, haben wir die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.

Achtung!

Dieser Text bezieht sich auf Personen in einem Angestelltenverhältnis, für Beamte gelten unter Umständen andere Bedingungen.

1. Lohnfortzahlung

Nach einer Krankschreibung zahlt dein Arbeitgeber weiterhin dein Gehalt – allerdings nur für die ersten sechs Wochen, sprich 42 Kalendertage. Diese sogenannte Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Arbeitnehmer:innen, die länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sind. Nach Ablauf der sechs Wochen greift das Krankengeld.

Dauer: Maximal 6 Wochen

Höhe: Volles Gehalt

2. Krankengeld

Das Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, sobald die Lohnfortzahlung endet. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit verursacht wird. Läuft das Krankengeld aus, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I beantragen.

Achtung!

Das Krankengeld wird nicht automatisch bezahlt. In der Regel musst du es bei deiner Krankenkasse online beantragen.

Dauer: Maximal 78 Wochen (ca. 1,5 Jahre)

Höhe: 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettogehalts)

3. Arbeitslosengeld I

Falls nach Ende des Krankengeldes noch unklar ist ob du bald wieder arbeiten kannst oder nicht, kannst du Arbeitslosengeld I beantragen. Hier greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, welche die Zeit zwischen Krankengeld und Wiedereingliederung oder Erwerbsminderung überbrücken soll.

Voraussetzungen:

  • Du warst in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  • Deine Leistungsfähigkeit liegt bei unter 15 Stunden pro Woche.
  • Deine Erkrankung dauert noch mehr als sechs Monate an.
  • Dein zuständiger Rentenversicherungsträger hat (noch) keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt.

Wichtig

Melde dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit, um nahtlose Zahlungen sicherzustellen.

Höhe: 60 % des letzten Nettogehalts (67 % bei Personen mit Kind)

Dauer: Bis zu ein Jahr

4. Übergangsgeld

Übergangsgeld kann während einer medizinischen Rehabilitation, einer beruflichen Reha-Maßnahme und während der stufenweisen Wiedereingliederung gezahlt werden. Ziel ist es, deinen Lebensunterhalt während dieser Zeit zu sichern.

Höhe: 68 % des letzten Nettogehalts (75 % bei Personen mit Kind)

Dauer: Je nach Dauer der Maßnahme

5. Erwerbsminderungsrente

Wenn du aufgrund deiner Erkrankung dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst, hast du möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Um diese in Anspruch nehmen zu können, musst du mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein, die sogenannte allgemeine Wartezeit. In den letzten fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet worden sein. Übrigens: Auch wenn du die volle Erwebsminderungsrente beziehst, darfst du dir etwas dazuverdienen, z.B. in Form eines Minijobs. Lass dir deine Hinzuverdienstgrenze am besten von deiner zuständigen Rentenversicherung berechnen.

Wann wird Erwerbsminderungsrente gezahlt?

‍💡 Ob Erwerbsminderungsrente gewährt wird, kommt darauf an wie viele Stunden pro Tag du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

‍💡 Mehr als 6 Stunden pro Tag -> Kein Anspruch

💡 3 bis 6 Stunden pro Tag -> Anspruch auf teilweise Erwerbsminderung (ca. 17% des letzten Bruttoeinkommen)

‍💡 Weniger als 3 Stunden pro Tag -> Volle Erwerbsminderung (ca. 34 % deines letzten Bruttoeinkommens)Tipp: Wenn du teilweise erwerbsfähig bist, aber keinen passenden Job findest, kannst du trotzdem die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

6. Bürgergeld (ehemals ALG II)

Falls dein Einkommen nicht ausreichend ist, kannst du Bürgergeld beantragen. Es dient der Grundsicherung und deckt deinen Lebensunterhalt sowie angemessene Wohnkosten ab. Bürgergeld kann auch ergänzend zu anderen Leistungen wie der Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Wichtig zu wissen: Für die Beantragung von Bürgergeld musst du mindestens drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sein.

Höhe: 563 € sowie Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten

Dauer: Zeitlich unbefristet

7. Wohngeld

Wenn dein Einkommen knapp ist, besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen – unabhängig davon, ob du Krankengeld beziehst oder nicht. Wohngeld unterstützt dich bei Mietzahlungen oder den Kosten von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Höhe hängt von deinem Einkommen, der Haushaltsgröße und den Mietkosten ab. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet einen Wohngeld-Rechner an, wo du checken kannst ob du eventuell Anspruch auf Wohngeld hast.

Höhe: Für jeden Haushalt individuell

Dauer: 12 Monate (kann gegebenenfalls verlängert werden)

Wichtig zu wissen

Zuzahlungsbefreiung: Gesetzlich Versicherte müssen sich an den Kosten für Medikamente und Therapien beteiligen, bis sie ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht haben.

Bei Menschen mit einer chronischen Erkrankung kann diese individuelle Belastungsgrenze von 2 auf 1 Prozent gesenkt werden. Voraussetzung ist, ein Pflegegrad ab Stufe 3, eine Grad der Behinderung von mindesten 60 %, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60% oder die Erforderlichkeit einer ständigen medizinischen Versorgung.Info: Viele Krebspatient:innen gelten bereits nach dem Gesetz als chronisch krank.

Wenn du Bürgergeld beziehst, zahlst du zu Jahresanfang einmal einen Betrag von maximal 60 € und bis dann von der Zuzahlung befreit.

Transportkosten: Für Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie kann ein Taxischein bei der Krankenkasse beantragt werden.

Schulden durch Krebs – Was kann ich tun?

Zuzahlungen zu Medikamenten oder Therapien, unvorhersehbare Ausgaben und ein verringertes Einkommen können über kurz oder lang eine finanzielle Belastung bedeuten. Umso wichtiger ist es, frühzeitig aktiv zu werden.

  • Hol dir Hilfe: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. bietet kostenlose Unterstützung bei finanziellen Problemen.
  • Ansprüche prüfen: Kläre ab, welche Leistungen dir zustehen (z.B. Härtefallfonds der Deutschen Krebshilfe).
  • Budgetplan erstellen: Verschaffe dir einen Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben, um Sparpotenziale zu erkennen. So hast du auch gleich eine Liste mit all deinen Versicherungen und Anträgen. Zusätzlich könntest du hier noch Zugangsdaten notieren. Das gibt dir, aber auch den Menschen, die dich ggf. unterstützen, eine Übersicht was noch zu tun ist und wie sie auf die Daten zugreifen können.
  • Gläubiger kontaktieren: Sprich mit deinen Gläubigern (die Person oder Institution, die von dir eine Zahlung fordert) und versuche, Ratenzahlungen oder Verschiebung der Zahlungsfrist zu vereinbaren.
  • Übersicht anlegen: Mit einer Übersicht hast du alle deine Versicherungen und Anträge gesammelt an einem Ort. Du kannst hier auch Zugangsdaten notieren – so behältst du nicht nur selbst den Überblick, sondern erleichterst auch anderen, dich im Fall der Fälle zu unterstützen.
  • Vertrauensperson benennen: Wähle eine Person deines Vertrauens und erteile ihr eine Vollmacht. So kann sie in deinem Sinne handeln, wenn du selbst gerade nicht die Kraft oder Konzentration hast, dich um wichtige Angelegenheiten zu kümmern.
  • Vertrauensperson einsetzen: Bestimme eine Person deines Vertrauens und stelle ihr eine Vollmacht aus. So kann sie im besten Sinne für dich handeln, falls es deine Konzentrations- und Leistungsfähigkeit gerade nicht zulässt, dich selbst um diese Angelegenheiten zu kümmern.
Rebecca Kremer schaut lächelnd Zähne zeigend in die Kamera, während der Kopf leicht nach rechts aus Sicht der Kamera geneigt ist. Sie trägt schulterlanges, braunes Haar, eine schwarz umrahmte Brille, ein schwarz gestreiftes durchsichtiges Oberteil mit einem schwarzen Trägertop darunter. Der Hintergrund ist grün.Platzhalter Bild
Jessica hat lockige braune Haare und trägt ein dunkles Oberteil.Platzhalter Bild
Autor:in
Rebecca Kremer
Designer:in
Jessica Krüger
Datum
23.4.2026

Du hast Lust auf noch mehr Infos?
Schau dir hier unsere Quellen an.

Illustration eines rosa Sparschweinchens

Hilf uns beim Helfen! Mit deiner Spende.

Damit wir auch zukünftig weiter tolle Tipps, Tricks und Infos für das Leben mit Krebs weitergeben können, sind wir auf deine Spende angewiesen.

Hilf uns beim Helfen! Mit deiner Spende.

Logo PayPal.
Mit PayPal spenden
Logo Betterplace.
Mit Betterplace spenden

Per Überweisung

IBAN DE11 8306 5408 0004 2983 06
BIC GENODEF1SLR
Bank Deutsche Skatbank
IBAN kopieren