
Spoiler: Das stimmt so nicht. Und deshalb bekommst du hier alles, was du über deine Berufsunfähigkeitsversicherung wissen musst.
Eine BU (kurz für: Berufsunfähigkeitsversicherung) deckt das finanzielle Risiko ab, das etwa durch einen Unfall, altersbedingten Kräfteverfall oder eine Krankheit wie Krebs entstehen kann. Sie ist eine privat abgeschlossene Versicherung und nicht mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu verwechseln. Beide Leistungen sind völlig unabhängig voneinander; eine Anrechnung erfolgt nicht.
Die meisten Verträge greifen, wenn du deinen bisherigen, versicherten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst.
Das kann zum Beispiel passieren durch:
Es geht also nicht darum, welche Krankheit du hast, sondern wie sehr sie deinen Alltag und Beruf beeinflusst.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Versicherung deinen Antrag anerkennt, erhältst du eine monatliche BU-Rente. Wie hoch sie ausfällt, hängt von deinem Vertrag ab.
Erste Schritte im Leistungsfall:
Einige neuere Verträge enthalten diese Klausel. Sie garantiert, dass bei bestimmten schweren Krebsdiagnosen schneller gezahlt wird – teilweise schon vor einer vollständigen Prüfung der Berufsunfähigkeit.
Klingt gut – hat aber einen Haken: Diese Leistungen sind oft zeitlich begrenzt, teurer im Abschluss und ersetzen nicht automatisch die reguläre BU-Rente. Deshalb lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.
✔️ Versicherungsvertrag lesen (Krebs-Klausel? Karenzzeit?)
✔️ Schriftliche Meldung an die Versicherung
✔️ Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen
✔️ Ärztliche Unterlagen sammeln (Arztbriefe, Diagnosebestätigung, Befunde)
✔️ Immer eine Kopie für dich behalten
✔️ Versand per Einschreiben
Wenn dein Antrag abgelehnt wird: Das ist nicht das Ende. Du kannst Widerspruch einlegen oder dir rechtliche Hilfe holen. Versicherungsrecht ist komplex – manchmal lohnt sich eine Beratung.
Hier kommt der leider weniger schöne Teil: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in der Regel nicht mehr nach einem Unfall oder nach der Diagnose einer Krankheit wie Krebs abgeschlossen werden, da der Versicherungsfall dann bereits eingetreten ist oder Versicherer das Risiko als zu hoch einstufen und einen Vertragsabschluss deshalb ablehnen.
Hoffnung macht die Initiative »Right to be forgotten«, die sich auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass eine zurückliegende Krebserkrankung nach zehn Jahren ohne Rückfall – bei Kindern und Jugendlichen nach fünf Jahren – unter anderem im Versicherungsrecht nicht mehr berücksichtigt wird. Krebsbetroffene sollen so vor Diskriminierung geschützt werden und den gleichen Zugang zu Versicherungen und Bankkrediten erhalten wie Menschen, die nicht an Krebs erkrankt sind.
In Deutschland gibt es noch kein »Recht auf Vergessen«. Allerdings bewegt sich gerade etwas: Der Bundestag hat 2026 einen entsprechenden Vorstoß eingebracht. Für viele Krebsüberlebende wäre das ein Stück echtes Weiterleben.



